Für nicht tunesier

Visum

Drittstaatsangehörige, die in unserem Konsularbezirk ihren Wohnsitz haben und die einer Visumspflicht für Tunesien unterliegen (Siehe Allgemeine Informationen) , können einen Visumsantrag beim Tunesischen Generalkonsulat in Bonn stellen.

Drittstaatsangehörige, die NICHT in unserem Konsularbezirk ihren Wohnsitz haben, können nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Visumantrag in Bonn stellen.

Bitte nehmen Sie in diesem Fall vorher telefonisch oder per E-Mail mit dem Generalkonsulat Kontakt auf.

Ein Aufenthalt in Tunesien zu touristischen Zwecken ist für Ausländer, die von der Visumspflicht befreit sind, auf drei Monate beschränkt und für jene, die nicht von der Visumspflicht befreit sind, auf die Dauer des erteilten Visums. Sollte eine Verlängerung des Aufenthalts auf tunesischem Staatsgebiet über die Dauer des Visums bzw. die drei Monate hinaus gewünscht sein, muss eine Genehmigung bei der entsprechenden tunesischen Behörde, nämlich bei der örtlichen Polizeidienststelle, eingeholt werden.

Staatsbürger folgender Länder sind von den Visumsformalitäten für die Einreise befreit:

Die Bürger der folgenden 9 Länder sind von der Visumspflicht befreit, wenn die Einreise in Tunesien im Rahmen einer Pauschalreise stattfindet.


Staatsangehörige von Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden und die Schweiz können im Rahmen einer Pauschalreise mit einem Personalausweis einreisen.

All jene ausländischen Staatsbürger, deren Land nicht in der vorangegangen Liste aufgeführt ist, unterliegen den Formalitäten der Verfahren für den Visumserhalt.

Grundsätzlich erforderlich sind:

  • Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterfertigtes Antragsformular
  • Passfoto gemäß den ICAO-Kriterien (Farbe, 35×45 mm)
  • Reisepass (muss mindesten 2 freie Seiten haben, nicht älter als 10 Jahre, Gültigkeit noch mindestens drei Monate länger als das beantragte Visum)
  • Kopie vom Datenblatt des Reisepasses (jene Seite auf der sich das Lichtbild befindet)
  • gegebenenfalls: Kopien vorheriger visa für Tunesien
  • Nachweis des Transportmittels (Reservierung ODER Buchung. Die Vorlage eines bezahlten Tickets wird NICHT verlangt)– Für Studenten:
        • Studienbestätigung

    – Für Pensionisten:

        • Nachweis der Pensionsbezugsberechtigung

    – Für minderjährige Kinder, die ohne Begleitung der Eltern reisen:

      • Beglaubigte Vollmachtserklärung der Eltern

    Zusätzlich sind noch weitere Unterlagen erforderlich:1) für touristische Reisen:

        • Hotel- oder Pauschalreservierung falls vorhanden

    2) für Geschäftsreisen:

        • von der Firma unterzeichnete Einladung der einladenden Firma auf Firmenpapier im Original (oder Firmenfax/Firmenmail an die Botschaft/Konsulat), aus welcher Reisezweck, Reisedaten, Name und Geburtsdatum sowie die Passnummer des Eingeladenen hervorgehen.
        • Beschäftigungsnachweis des Arbeitsgebers (bei Bedarf)
        • Für Selbständige: Firmenbuchauszug oder ähnliches

    3) für (private) Besuchsreisen:

        • Schriftliche Einladung bzw. Nachweis der wirtschaftlichen , familiären und sozialen Verwurzelung des Antragstellers im Heimatland

    4) Transitreisen:

      • Kopie des Anschlussvisums (falls erforderlich)
      • Kopie des Flug-, Bahntickets etc.

Für Details wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat der tunesischen Republik.

Persönliche Antragstellung bzw. Visa-Abholung erfolgt nur von Dienstag bis Freitag von 12H00 bis 14H00

Eine Entscheidung des Visum-Antrages kann erst nach Bezahlung der Konsulargebühren und vollständiger Vorlage aller vom Generalkonsulat geforderten Unterlagen erfolgen.

Die Gebühr für den Antrag auf ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 90 Tagen beträgt :

€ 44,- (Eine einzige Einreise / one entry).

€ 88,- (Mehrere Einreisen / multiple entries)

Für Transitvisum:

€ 15,- (7 Tage Höchstaufenthaltsdauer)

Für Ehepartnern von tunesischen Staatsangehörigen und Kinder unter 12 Jahren werden nur 50% der Bearbeitungsgebühren erhoben.

Die Bearbeitungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird auch im Falle einer Ablehnung nicht rückerstattet.

Die Überweisung erfolgt auf folgendes Bankkonto :

Kontoinhaber : Konsulat der Republik Tunesien

IBAN :

BIC : 

Verwendungszweck : „Visa / Name des Antragstellers“

Notwendige Dokumente:

  • Vom tunesischen Elternteil ausgefülltes Antragsformular
  • Erlaubnis eines tunesischen Elternteils (für Minderjährige)
  • Tunesische Geburtsurkunde (im Original)
  • Zwei (2) Kopien des deutschen Aufenthaltstitels bzw. des deutschen Reisepasses des Kindes.
  • 2 biometrische Passbilder
  • Originalreisepass bzw. Personalausweis des tunesischen Elternteils
  • Gebühren 10,-€

P.S. Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes sowie des tunesischen Elternteils ist erforderlich.

Notwendige Dokumente:

  • Alter Pass (Original)
  • Ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
  • Zwei (2) biometrische Passfotos
  • Zwei (2) Kopien (Vorder- und Rückseite) des tunesischen Personalausweises
  • Zwei (2) Kopien der Aufenthaltserlaubnis oder des deutschen Personalausweises
  • Arbeits-, Schul-, oder Studentenbescheinigung
  • Erlaubnis eines tunesischen Elternteils (für Minderjährige)
  • tunesische Geburtsurkunde (im Original) für Minderjährige
  • Gebühren : 30,-€ (10,-€ für Minderjährige, Schüler und Studenten)

 P.S. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Notwendige Dokumente:

  • Erklärungsschreiben, worin der/die Antragsteller/in den Hergang des Verlustes oder der Beschädigung beschreibt
  • Kopie der polizeilichen Verlustanzeige
  • Ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
  • Drei (3) biometrische Passfotos
  • Zwei (2) Kopien (Vorder- und Rückseite) der tunesischen Identitätskarte
  • Zwei (2) Kopien des Aufenthaltserlaubnis oder des deutschen Personalausweises
  • Arbeits-, Schul-, oder Studentenbescheinigung
  • Gebühren : 55,-€

 P.S. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Ein Passersatzpapier (Laissez-Passer) wird für tunesische Staatsbürger zwecks einmaliger Einreise nach Tunesien ausgestellt, wenn kein Reisepass vorhanden ist.

Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis im Original
  • Drei (3) biometrische Passbilder
  • Polizeiliche Verlustanzeige des bisherigen Reisepasses
  • Handschriftlicher Antrag
  • Flugticket
  • Gegebenenfalls Fingerabdrücke

Beim Fehlen von Identitätsdokumenten kann ein  Lasissez-Passer erst nach erfolgreichem Identifikationsverfahren bei der zuständigen Behörde ausgestellt werden.

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