Dienstleistungen

Konsularische Anmeldung
Bedingungen:
- Der/die Antragsteller/-in muss die tunesische Staatangehörigkeit und einen gültigen Reisepass besitzen
- Der Antragsteller / die Antragstellerin muss zum Zeitpunkt der Antragstellung im Konsularbezirk Hamburgs (Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen) wohnhaft sein.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass
- Ausgefülltes Antragsformular
- Zwei (2) Passkopien
- Zwei (2) Kopien des Personalausweises
- Zwei (2) Kopien des Aufenthaltstitels
- Ein (1) Passbild in Farbe
- Meldebescheinigung (fragen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt)
- Arbeitsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung einer Universität bzw. eine Schulbescheinigung
- Gebühren.
Unterschriftenbeglaubigung
Beglaubigung von privat geleisteten Unterschriften und von Dokumenten
Bedingungen:
- Der Inhalt des Dokuments darf weder gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen noch Dritten schaden oder juristischen Wertes bzw. Interesses entbehren
- Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist zwingend erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- Tunesisches Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Gebühren.
Auszug aus dem Strafregister
Einzureichende Dokumente:
- Antragsformular auf Bulletin Nr. 3, vorschriftsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet Antragsformular
- Zwei (2) Kopien (Vor- und Rückseite) des Personalausweises
- Gebühren.
- Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist zwingend erforderlich
NB: Ein Antrag auf einen Auszug aus dem Strafregister (B3) kann online auf der sicheren Website: https://b3.interieur.gov.tn/ar/ gestellt werden. Der Auszug wird Ihnen direkt per Eilpost an die angegebene Anschrift zugesandt.
KONSULARISCHE ANMELDUNG
Bedingungen:
- Der/die Antragsteller/-in muss die tunesische Staatangehörigkeit und einen gültigen Pass besitzen;
- Der Antragsteller / die Antragstellerin muss zum Zeitpunkt der Antragstellung im Konsularbezirk der Botschaft wohnhaft sein.
Erforderliche Unterlagen:
- Pass;
- Ausgefülltes Antragsformular;
- Zwei (2) Passkopien;
- Zwei (2) Kopien des Personalausweises;
- Zwei (2) Kopien des Aufenthaltstitels;
- Zwei (2) Passbilder in Farbe;
- Meldebescheinigung (fragen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt);
- Arbeitsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung einer Universität;
- Gebühren.
UNTERSCHRIFTENBEGLÄUBIGUNG
BEGLAUBIGUNG VON PRIVAT GELEISTETEN UNTERSCHRIFTEN
Bedingungen:
- Der Inhalt des Dokuments darf weder gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen noch Dritten schaden oder juristischen Wertes bzw. Interesses entbehren;
- Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist zwingend erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- Download Muster:[Vollmacht][Bewilligung];
- Tunesisches Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass);
- Gebühren.
BEGLAUBIGUNG VON DOKUMENTEN
Bedingungen:
- Der Inhalt des Dokuments darf weder gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen noch Dritten schaden oder juristischen Wertes bzw. Interesses entbehren;
- Das zu beglaubigende Dokument muss vorschriftsgemäß von den tunesischen bzw. von den Behörden eines Drittstaates unterzeichnet sein.
Erforderliche Unterlagen:
- Originaldokument, vorschriftmässig unterzeichnet;
- Gebühren.
KONFORMITÄTSZERTIFIKAT VON KOPIEN
Bedingungen:
- Der Inhalt des Dokuments darf weder der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten widersprechen, keinen Dritten schaden noch juristischen Wertes oder Interesses entbehren.
Erforderliche Unterlagen:
- Originaldokument;
- Kopie des Dokuments;
- Gebühren.
AUSZUG AUS DEM STRAFREGISTER
Einzureichende Dokumente:
- Antragsformular auf Bulletin Nr. 3, vorschriftsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet; Antragsformular;
- Zwei (2) Kopien (Vor- und Rückseite) des Personalausweises;
- Gebühren.
NB: Ein Antrag auf einen Auszug aus dem Strafregister (B3) kann online auf der sicheren Website: https://b3.interieur.gov.tn/ar/ gestellt werden. Der Auszug wird Ihnen direkt per Eilpost an die angegebene Anschrift zugesandt.
Eheschließung
Konsularische Eheschließung
Bedingungen:
- beide Heiratsparteien müssen im Besitz der tunesischen Staatsbürgerschaft sein (Deutsche Staatsangehörige sowie Doppel- oder Mehrstaatler mit deutscher Rechtsstellung dürfen keine Ehe vor einem Konsularbeamten schließen – Art.13 Abs. 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch EGBGB)
- das Alter der künftigen Ehepartner darf 18 Jahre nicht unterschreiten.
- gegen beide künftigen Ehepartner sollten keine gesetzlichen Hindernisse gegen die Eheschließung vorliegen
- Anwesenheit von zwei volljährigen Zeugen im Besitz von (tunesischen) Personalausweise
Notwendige Dokumente:
- Original tunesische Geburtsurkunden beider künftigen Ehepartner, ausgestellt vor weniger als 21 Tage
- Voreheliches Gesundheitszeugnis
- Gültige Reispässe und Personalausweise künftige Ehepartnern und der Zeugen
Nachbeurkundung einer in Deutschland geschlossene Ehe
Bedingungen:
- Eine der beiden Ehepartner muss die tunesische Staatsbürgerschaft besitzen.
- Gegen keine der beiden Parteien darf ein gesetzliches Hindernis gegen die Heirat vorliegen.
- Die Heirat erfolgte gemäß dem deutschen Gesetz.
- Wohnhaft im Konsularbezirk
Notwendige Dokumente:
- Internationale Heiratsurkunde (Original).
- Geburtsurkunde beider Parteien (Original).
- Gültige Reispässe und Personalausweise künftige Ehepartnern und der Zeugen
- Formular
Staatsangehörigkeitsnachweis
Diplomatische und konsularische Vertretungen der tunesischen Republik sind befugt, Gemäß §3 Abs.4 Art.63 des tunesischen StAG. für die Staatsbürger, die dem §1 Abs.1 Art.6 unterliegen Staatsangehörigkeitsbescheinigungen auszustellen.
Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:
- Tunesische Geburtsurkunde im Original (ausgestellt vor weniger als 3 Monate)
- Kopie des tunesischen Personalausweises bzw. des gültigen Reisepasses
- Gebühren
Familienbuch
Voraussetzungen:
- Einer der Eheleute besitzt die tunesische Staatsangehörigkeit.
- Die Ehe muss in den Registern des Tunesischen Konsulats in Hamburg eingetragen worden sein oder wurde im Tunesischen Konsulat in Hamburg geschlossen.
- Internationale Eheurkunde (im Original), nicht älter als drei Monate
- Aktuelle tunesische Geburtsurkunde beider Ehepartner im Original auf Arabisch und Französisch (nicht älter als drei Monate, nach Datum der Eheschließung ausgestellt)
- Geburtsurkunden der Kinder
- Sterbeurkunden der vor der Ehe verstorbenen Kinder
- Jeweils ein (1) Passfoto der beiden Ehepartner
- Gebühren
Geburtenregister
Haben Sie in unserem Konsularbezirk ein Kind zur Welt gebracht, das die tunesische Staatsangehörigkeit besitzt?
In diesem Fall beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Nur die in Deutschland ausgestellte internationale Geburtsurkunde Ihres Kindes wird für die Nachbeurkundung in Tunesien anerkannt.
Für die Nachbeurkundung der Geburt in den tunesischen Geburtsregistern und die damit verbundene Ausstellung einer tunesischen Geburtsurkunde, können Sie beim Konsulat der tunesischen Republik einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser wird an das Standesamt Tunis gemeldet und weitergeleitet.
Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formular zum Ausfüllen.
- Internationale Geburtsurkunde des Neugeborenen.
- Kopie der Identitätsdokumente der Eltern (Reisepässe bzw. Personalausweise).
- Tunesisches Familienbuch falls vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.
Militärdienst
Erforderliche Unterlagen:
- Ein an den nationalen Verteidigungsminister gerichtete Gesuch formulieren
- Tunesische Geburtsurkunde, nicht älter als drei Monate
- Kopie des tunesischen Personalausweises
- Kopie des Aufenthaltstitels
- Kopie der gültigen konsularischen Karte
- Heiratsurkunde im Original
- Arbeitsbescheinigung bzw. Immatrikulationsbescheinigung einer Universität
- Zwei (2) Passbilder in Farbe
- Gebühren
Bitte überweisen Sie die Gebühren auf das folgendes Konto:
IBAN : DE10 1007 0000 0234 3960 00
BIC : DEUTDEBBXXX
Verwendungszweck : „Militärdienst/ Name des Antragstellers“.
Ehescheidung
Für die Wirksamkeit einer deutschen Ehescheidung im tunesischen Rechtsbereich muss das deutsche Scheidungsurteil durch das zuständige tunesische Gericht in einem förmlichen Anerkennungsverfahren bestätigt werden.
- Überbeglaubigung der Unterschriften über das tunesische Konsulat
- Ausstellung eines Unbedenklichkeitsnachweises „certificat de non-appel d’un jugement de divorce“ vom tunesischen Konsulat
Rückführung der sterblichen Überreste nach Tunesien
Der Tod eines Elternteils oder eines engen Verwandten ist immer ein schwer zu überwindendes Ereignis, vor allem, wenn es im Ausland auftritt.
Das Konsulat bietet für Angehörige des in seinem Konsularbezirk verstorbenen tunesischen Staatsangehörigen (auch Doppelstaatlern) die benötigte Unterstützung um die manchmal komplexen aber leider unvermeidbaren Formalitäten zu erledigen.
Als erstes ist die Anzeige des Sterbefalls bei der zuständigen tunesischen konsularischen Vertretung, in deren Konsularbezirk der Tote verstorben ist, zu erstatten. Anschließend gilt es zu klären, ob die Bestattung in Deutschland oder in Tunesien stattfinden soll. Für eine Beisetzung im Deutschland müssen Informationen über die örtlichen Bestimmungen eingeholt werden.
Die Überführung eines Toten nach Tunesien kann sich vor allem dann schwierig gestalten, wenn keine Angehörigen vor Ort sind, um die notwendigen Formalitäten vor Ort regeln zu können. In solchen Fällen helfen und beraten die Mitarbeiter des Konsulats.
Wir unterstützen Hinterbliebenen dabei, die Überführung des Leichnams nach Tunesien zu organisieren. Das vom Generalkonsulat beauftragte Bestattungsunternehmen koordiniert alle notwendigen Schritte (nach islamischen Ritualen) und organisiert anschließend die Überführung. Das Generalkonsulat ist auch für die Nachbeurkundung des Sterbefalls in dem tunesischen Sterberegister zuständig.
Eine Leichnams Überführung hängt von vielen nicht beeinflussbaren Faktoren ab: Zum einen sind in der Regel viele Dienststellen zuständig, welche die Überführungsdokumente, wie Leichenpass oder Sterbeurkunde, ausstellen müssen. Dieser Prozess kann, unter Umständen, mehrere Tage dauern.
Mit der Organisation der Überführung kann erst begonnen werden, wenn die Freigabe durch die Behörden erteilt ist. Wird Ihnen beispielsweise vom Krankenhaus die Auskunft gegeben, die Überführung könne nun stattfinden, ist damit nur die Überführung vom Krankenhaus ins Bestattungsinstitut gemeint und nicht der Transport zum Beisetzungsort!
Wichtig ist dass das Konsulat bzw. der Bestatter die Anschrift der Angehörigen in Tunesien erhält, zu dem der Verstorbene überführt werden soll.
Die Kosten der Überführung des Leichnams nach Tunesien werden in der Regel vom tunesischen Staat getragen.


Visum
Wer kann beim tunesischen Konsulat in Hamburg ein Visum beantragen?
Drittstaatsangehörige, die in unserem Konsularbezirk ihren Wohnsitz haben und die einer Visumspflicht für Tunesien unterliegen (Siehe Allgemeine Informationen) , können einen Visumsantrag beim Tunesischen Konsulat in Hamburg stellen.
Drittstaatsangehörige, die NICHT in unserem Konsularbezirk ihren Wohnsitz haben, können nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Visumantrag in Hamburg stellen.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall vorher telefonisch oder per E-Mail mit dem Konsulat Kontakt auf.
Allgemeine Informationen
Ein Aufenthalt in Tunesien zu touristischen Zwecken ist für Ausländer, die von der Visumspflicht befreit sind, auf drei Monate beschränkt und für jene, die nicht von der Visumspflicht befreit sind, auf die Dauer des erteilten Visums. Sollte eine Verlängerung des Aufenthalts auf tunesischem Staatsgebiet über die Dauer des Visums bzw. die drei Monate hinaus gewünscht sein, muss eine Genehmigung bei der entsprechenden tunesischen Behörde, nämlich bei der örtlichen Polizeidienststelle, eingeholt werden.
Staatsbürger folgender Länder sind von den Visumsformalitäten für die Einreise befreit:
Die Bürger der folgenden 9 Länder sind von der Visumspflicht befreit, wenn die Einreise in Tunesien im Rahmen einer Pauschalreise stattfindet.
Staatsangehörige von Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden und die Schweiz können im Rahmen einer Pauschalreise mit einem Personalausweis einreisen.
All jene ausländischen Staatsbürger, deren Land nicht in der vorangegangen Liste aufgeführt ist, unterliegen den Formalitäten der Verfahren für den Visumserhalt.
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich erforderlich sind:
- Ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterfertigtes Antragsformular
- Passfoto gemäß den ICAO-Kriterien (Farbe, 35×45 mm)
- Reisepass (muss mindesten 2 freie Seiten haben, nicht älter als 10 Jahre, Gültigkeit noch mindestens drei Monate länger als das beantragte Visum)
- Kopie vom Datenblatt des Reisepasses (jene Seite auf der sich das Lichtbild befindet)
- gegebenenfalls: Kopien vorheriger visa für Tunesien
- Nachweis des Transportmittels (Reservierung ODER Buchung. Die Vorlage eines bezahlten Tickets wird NICHT verlangt)– Für Studenten:
- Studienbestätigung
– Für Pensionisten:
- Nachweis der Pensionsbezugsberechtigung
– Für minderjährige Kinder, die ohne Begleitung der Eltern reisen:
- Beglaubigte Vollmachtserklärung der Eltern
Zusätzlich sind noch weitere Unterlagen erforderlich:1) für touristische Reisen:
- Hotel- oder Pauschalreservierung falls vorhanden
2) für Geschäftsreisen:
- von der Firma unterzeichnete Einladung der einladenden Firma auf Firmenpapier im Original (oder Firmenfax/Firmenmail an die Botschaft/Konsulat), aus welcher Reisezweck, Reisedaten, Name und Geburtsdatum sowie die Passnummer des Eingeladenen hervorgehen.
- Beschäftigungsnachweis des Arbeitsgebers (bei Bedarf)
- Für Selbständige: Firmenbuchauszug oder ähnliches
3) für (private) Besuchsreisen:
- Schriftliche Einladung bzw. Nachweis der wirtschaftlichen , familiären und sozialen Verwurzelung des Antragstellers im Heimatland
4) Transitreisen:
- Kopie des Anschlussvisums (falls erforderlich)
- Kopie des Flug-, Bahntickets etc.
Für Details wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat der tunesischen Republik.
Persönliche Antragstellung bzw. Visa-Abholung erfolgt nur von Dienstag bis Freitag von 12H00 bis 14H00
Gebühren
Eine Entscheidung des Visum-Antrages kann erst nach Bezahlung der Konsulargebühren und vollständiger Vorlage aller vom Generalkonsulat geforderten Unterlagen erfolgen.
Die Gebühr für den Antrag auf ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 90 Tagen beträgt :
€ 75,- (Eine einzige Einreise / one entry).
€ 150,- (Mehrere Einreisen / multiple entries)
Für Transitvisum:
€ 25,- (7 Tage Höchstaufenthaltsdauer)
Für Ehepartnern von tunesischen Staatsangehörigen und Kinder unter 12 Jahren werden nur 50% der Bearbeitungsgebühren erhoben.
Die Bearbeitungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird auch im Falle einer Ablehnung nicht rückerstattet.
Die Überweisung erfolgt auf folgendes Bankkonto :
Kontoinhaber : Konsulat der Republik Tunesien
IBAN :
BIC :
Verwendungszweck : „Visa / Name des Antragstellers“
Reisepass
Erstausstellung eines Reisepasses
Notwendige Dokumente:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Erlaubnis eines tunesischen Elternteils (für Minderjährige)
- Tunesische Geburtsurkunde (im Original)
- Zwei (2) Kopien des deutschen Aufenthaltstitels bzw. des deutschen Reisepasses des Kindes.
- Drei (3) biometrische Passbilder
- Originalreisepass bzw. Personalausweis des tunesischen Elternteils
- Gebühren
P.S. Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes sowie des tunesischen Elternteils ist erforderlich.
Erneuerung eines Reisepasses
Notwendige Dokumente:
- Alter Pass (Original)
- Ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
- Drei (3) biometrische Passfotos
- Zwei (2) Kopien (Vorder- und Rückseite) des tunesischen Personalausweises
- Zwei (2) Kopien der Aufenthaltserlaubnis oder des deutschen Personalausweises
- Arbeits-, Schul-, oder Studentenbescheinigung
- Erlaubnis eines tunesischen Elternteils (für Minderjährige)
- tunesische Geburtsurkunde (im Original) für Minderjährige
- Gebühren
P.S. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Passausstellung bei Verlust
Notwendige Dokumente:
- Erklärungsschreiben, worin der/die Antragsteller/in den Hergang des Verlustes oder der Beschädigung beschreibt
- Kopie der polizeilichen Verlustanzeige
- Ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular + Antrag bei Verlust
- Drei (3) biometrische Passfotos
- Zwei (2) Kopien (Vorder- und Rückseite) der tunesischen Identitätskarte
- Zwei (2) Kopien des Aufenthaltserlaubnis oder des deutschen Personalausweises
- Arbeits-, Schul-, oder Studentenbescheinigung
- Gebühren
P.S. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Passersatzpapier (Laissez-Passer)
Ein Passersatzpapier (Laissez-Passer) wird für tunesische Staatsbürger zwecks einmaliger Einreise nach Tunesien ausgestellt, wenn kein Reisepass vorhanden ist.
Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis im Original
- Drei (3) biometrische Passbilder
- Polizeiliche Verlustanzeige des bisherigen Reisepasses
- Handschriftlicher Antrag
- Flugticket
- Gegebenenfalls Fingerabdrücke
Beim Fehlen von Identitätsdokumenten kann ein Laissez-Passer erst nach erfolgreichem Identifikationsverfahren bei der zuständigen Behörde ausgestellt werden.


Personalausweis
Erstausstellung eines tunesischen Personalausweises
Notwendige Dokumente:
- Tunesische Geburtsurkunde (im Original und nicht älter als drei Monate) – beim hiesigen Konsulat ausstellbar für die in unserem Konsularbezirk geborenen Antragsteller.
- Staatsangehörigkeitsnachweis -beim hiesigen Konsulat ausstellbar-
- Kopie des deutschen Aufenthaltstitels bzw. des deutschen Personalausweises.
- Kopie des konsularischen Immatrikulationsausweises.
- Schul-, oder Studentenbescheinigung (für Schüler bzw. Studenten).
- 3 biometrische Passbilder.
- Einverständniserklärung eines tunesischen Elternteils (für Minderjährige).
- Gebühren 2,-€.
P.S. Das persönliche Erscheinen ist erforderlich.
Erneuerung eines tunesischen Personalausweises
Notwendige Dokumente:
- Tunesische Geburtsurkunde (im Original und nicht älter als drei Monate) – beim hiesigen Konsulat ausstellbar für die in unserem Konsularbezirk geborenen Antragsteller.
- Vorlage des bisherigen Personalausweises.
- Kopie des deutschen Aufenthaltstitels bzw. des deutschen Personalausweises.
- Kopie des konsularischen Immatrikulationsausweises.
- Schul-, oder Studentenbescheinigung (für Schüler bzw. Studenten).
- 3 biometrische Passbilder.
- Gebühren 2,-€.
P.S. Das persönliche Erscheinen ist erforderlich.
Änderungen der Ausweisangaben
- Kopie und Original einer Aufenthaltsgenehmigung oder des deutschen Ausweises
- Alter tunesischer Personalausweis im Original und als Kopie
- Kopie des konsularischen Ausweises
- Geburtsurkunde, im Original, nicht älter als 3 Monate
- Im Falle der Änderung des Wohnorts: aktuelle tunesische Meldebescheinigung
- Im Falle einer Berufsänderung: aktuelle Arbeitsbescheinigung
- Eidesstattliche Erklärung über den Wohnort in Tunesien
- Drei (3) aktuelle biometrische Passbilder auf weißem Hintergrund
- Gebühren
Ausstellung eines Personalausweises bei Verlust oder Beschädigung
Notwendige Dokumente:
- Persönliche schriftliche Erklärung des Antragstellers über den Verlust des bisherigen Ausweises (bei Verlust).
- Tunesische Geburtsurkunde (im Original und nicht älter als drei Monate) – beim hiesigen Konsulat ausstellbar für die in unserem Konsularbezirk geborenen Antragsteller.
- Vorlage des bisherigen Personalausweises (bei Beschädigung).
- Kopie des deutschen Aufenthaltstitels bzw. des deutschen Personalausweises.
- Kopie des konsularischen Immatrikulationsausweises.
- Schul-, oder Studentenbescheinigung (für Schüler bzw. Studenten)
- 3 biometrische Passbilder
- Gebühren 9,-€.
P.S. Das persönliche Erscheinen ist erforderlich.