Konsularische Registrierung
Voraussetzungen für die Antragstellung:
- Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss im Besitz der tunesischen Staatsangehörigkeit sowie eines gültigen Reisepasses sein.
- Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags seinen oder ihren Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Konsulats der Republik Tunesien in Hamburg haben. Dieser umfasst die Bundesländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.
Erforderliche Dokumente:
- Gültiger Reisepass
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Zwei Exemplare von Passkopien
- Zwei Exemplare von Kopien des Personalausweises
- Zwei Exemplare von Kopien des Aufenthaltstitels
- Ein farbiges Passfoto
- Meldebescheinigung (erhältlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
- Arbeitsbescheinigung oder, alternativ, Immatrikulationsbescheinigung einer Hochschule bzw. Schulbescheinigung
Beglaubigung von Unterschriften
Voraussetzungen:
- Der Inhalt des vorzulegenden Dokuments darf weder gegen die öffentliche Ordnung noch gegen die guten Sitten verstoßen. Ebenso darf es nicht zum Schaden Dritter gereichen oder jeglichen juristischen Wert bzw. Interesse entbehren.
- Das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder der Antragstellerin beim Konsulat der Republik Tunesien in Hamburg ist zwingend erforderlich.
Erforderliche Dokumente:
- Gültiges tunesisches Identitätsdokument, wahlweise Personalausweis oder Reisepass
- Das zu beglaubigende Dokument im Original sowie eine Kopie desselben
Antrag auf Auszug aus dem Strafregister (Bulletin Nr. 3)
Voraussetzungen:
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder der Antragstellerin beim Konsulat der Republik Tunesien in Hamburg ist zwingend erforderlich.
Erforderliche Dokumente:
- Vorschriftsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular für den Auszug aus dem Strafregister (Bulletin Nr. 3)
- Zwei Exemplare von Kopien des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
Hinweis:
Ein Antrag auf einen Auszug aus dem Strafregister (Bulletin Nr. 3) kann auch online auf der sicheren Website https://b3.interieur.gov.tn/ar/ gestellt werden. Nach erfolgreicher Antragstellung wird der Auszug Ihnen direkt per Eilpost an die von Ihnen angegebene Anschrift zugesandt.
Antrag auf Einträge über Ein- und Ausreisen
Voraussetzungen:
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder der Antragstellerin beim Konsulat der Republik Tunesien in Hamburg ist zwingend erforderlich.
Erforderliche Dokumente:
- Vorschriftsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular für die Auskunft über Ein- und Ausreisebewegungen
- Gültiges tunesisches Identitätsdokument, wahlweise Personalausweis oder Reisepass