Dienstleistungen des Tunesischen Konsulats in Hamburg

Das tunesische Konsulat bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für tunesische Staatsbürger und andere Personen, die konsularische Unterstützung benötigen. Hier sind einige  Dienstleistungen aufgelistet: Konsularische DienstleistungenBeantragung eines VisumsErstausstellung eines ReisepassesErstausstellung eines tunesischen PersonalausweisesBitte beachten Sie, dass für viele Dienstleistungen das persönliche Erscheinen erforderlich ist und spezifische Unterlagen benötigt werden.

Alle Gebühren sind gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung des Konsulats der Republik Tunesien in Hamburg zu entrichten. Die Gebühren müssen in bar entrichtet werden. Bei offenen Fragen gerne im Konsulat unter 040 2269263 anrufen oder vorbeikommen.

Voraussetzungen für die Antragstellung:

  • Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss im Besitz der tunesischen Staatsangehörigkeit sowie eines gültigen Reisepasses sein.
  • Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags seinen oder ihren Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Konsulats der Republik Tunesien in Hamburg haben. Dieser umfasst die Bundesländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

Erforderliche Dokumente:

  • Gültiger Reisepass
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Zwei Exemplare von Passkopien
  • Zwei Exemplare von Kopien des Personalausweises
  • Zwei Exemplare von Kopien des Aufenthaltstitels
  • Ein farbiges Passfoto
  • Meldebescheinigung (erhältlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Arbeitsbescheinigung oder, alternativ, Immatrikulationsbescheinigung einer Hochschule bzw. Schulbescheinigung

Voraussetzungen:

  1. Der Inhalt des vorzulegenden Dokuments darf weder gegen die öffentliche Ordnung noch gegen die guten Sitten verstoßen. Ebenso darf es nicht zum Schaden Dritter gereichen oder jeglichen juristischen Wert bzw. Interesse entbehren.
  2. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder der Antragstellerin beim Konsulat der Republik Tunesien in Hamburg ist zwingend erforderlich.

Erforderliche Dokumente:

  1. Gültiges tunesisches Identitätsdokument, wahlweise Personalausweis oder Reisepass
  2. Das zu beglaubigende Dokument im Original sowie eine Kopie desselben

Voraussetzungen:

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder der Antragstellerin beim Konsulat der Republik Tunesien in Hamburg ist zwingend erforderlich. 

Erforderliche Dokumente:

  1. Vorschriftsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular für den Auszug aus dem Strafregister (Bulletin Nr. 3)
  2. Zwei Exemplare von Kopien des Personalausweises (Vor- und Rückseite)

Hinweis:

Ein Antrag auf einen Auszug aus dem Strafregister (Bulletin Nr. 3) kann auch online auf der sicheren Website https://b3.interieur.gov.tn/ar/ gestellt werden. Nach erfolgreicher Antragstellung wird der Auszug Ihnen direkt per Eilpost an die von Ihnen angegebene Anschrift zugesandt.

Voraussetzungen:

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder der Antragstellerin beim Konsulat der Republik Tunesien in Hamburg ist zwingend erforderlich.

Erforderliche Dokumente:

  1. Vorschriftsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular für die Auskunft über Ein- und Ausreisebewegungen
  2. Gültiges tunesisches Identitätsdokument, wahlweise Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen:

  1. Beide Heiratsparteien müssen im Besitz der tunesischen Staatsbürgerschaft sein. Deutsche Staatsangehörige sowie Doppel- oder Mehrstaatler mit deutscher Rechtsstellung dürfen gemäß Art. 13 Abs. 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) keine Ehe vor einem Konsularbeamten schließen.
  2. Das Mindestalter für die künftigen Ehepartner beträgt 18 Jahre.
  3. Gegen beide künftigen Ehepartner dürfen keine gesetzlichen Hindernisse für die Eheschließung vorliegen.
  4. Die Anwesenheit von zwei volljährigen Zeugen, die im Besitz eines tunesischen Personalausweises sind, ist erforderlich.

Erforderliche Dokumente:

  1. Original tunesische Geburtsurkunden beider künftigen Ehepartner, ausgestellt innerhalb der letzten 21 Tage vor Antragstellung.
  2. Voreheliches Gesundheitszeugnis.
  3. Gültige Reisepässe und Personalausweise der künftigen Ehepartner sowie der Zeugen.

Voraussetzungen:

  1. Mindestens einer der beiden Ehepartner muss im Besitz der tunesischen Staatsbürgerschaft sein.
  2. Gegen keine der beiden Parteien darf ein gesetzliches Hindernis für die Eheschließung vorliegen.
  3. Die Eheschließung muss gemäß dem deutschen Recht erfolgt sein.
  4. Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Konsulats der Republik Tunesien in Hamburg.

Erforderliche Dokumente:

  1. Internationale Heiratsurkunde im Original.
  2. Geburtsurkunden beider Ehepartner im Original.
  3. Gültige Reisepässe und Personalausweise der Ehepartner und der Zeugen.
  4. Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular für die Nachbeurkundung einer Ehe.

Hinweise:

Falls Sie in unserem Konsularbezirk ein Kind zur Welt gebracht haben, das die tunesische Staatsangehörigkeit besitzt, wird ausschließlich die in Deutschland ausgestellte internationale Geburtsurkunde für die Nachbeurkundung in Tunesien anerkannt.

Verfahren:

Für die Nachbeurkundung der Geburt in den tunesischen Geburtsregistern und die damit verbundene Ausstellung einer tunesischen Geburtsurkunde können Sie beim Konsulat der Republik Tunesien in Hamburg einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser wird an das Standesamt in Tunis gemeldet und weitergeleitet.

Erforderliche Dokumente:

  1. Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular für die Eintragung in das tunesische Geburtenregister.
  2. Internationale Geburtsurkunde des Neugeborenen im Original.
  3. Kopien der Identitätsdokumente der Eltern (Reisepässe oder Personalausweise).
  4. Tunesisches Familienbuch, falls vorhanden.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Ein an den nationalen Verteidigungsminister der Republik Tunesien gerichtetes Gesuch.
  2. Tunesische Geburtsurkunde, nicht älter als drei Monate.
  3. Kopie des tunesischen Personalausweises.
  4. Kopie des gültigen Aufenthaltstitels.
  5. Kopie der gültigen konsularischen Karte.
  6. Heiratsurkunde im Original, falls zutreffend.
  7. Arbeitsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung einer Universität.
  8. Zwei farbige Passbilder.

Zahlungsanweisungen:

Bitte überweisen Sie die anfallenden Gebühren auf das folgende Konto:

  • IBAN: DE10 1007 0000 0234 3960 00
  • BIC: DEUTDEBBXXX
  • Verwendungszweck: „Militärdienst/ [Name des Antragstellers]“

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.

Für die Wirksamkeit einer deutschen Ehescheidung im tunesischen Rechtsbereich muss das deutsche Scheidungsurteil durch das zuständige tunesische Gericht in einem förmlichen Anerkennungsverfahren bestätigt werden.

Voraussetzungen für die Anerkennung:

  1. Unterschriftenbeglaubigung der im Hamburger Konsularbezirk ausgestellten Scheidungsunterlagen durch das jeweilige Landgericht (bitte mit dem Vermerk „nicht Apostille“ beantragen).
  2. Vorlage eines gültigen tunesischen Personalausweises oder Reisepasses.
 

Weitere Schritte:

  1. Überbeglaubigung der Unterschriften durch das tunesische Konsulat in Hamburg.
  2. Ausstellung eines Unbedenklichkeitsnachweises „certificat de non-appel d’un jugement de divorce“ durch das tunesische Konsulat in Hamburg.
  3. In einem letzten Schritt muss die zuständige tunesische Justizbehörde das deutsche Scheidungsurteil unter Vorlage der Überbeglaubigung und des „certificat de non-appel“ im Rahmen eines Exequatur-Verfahrens anerkennen.

Einleitung:

Der Tod eines Elternteils oder eines engen Verwandten ist stets ein schmerzhaftes Ereignis, insbesondere wenn es im Ausland geschieht. Das Konsulat der Republik Tunesien in Hamburg bietet den Angehörigen des Verstorbenen (auch Doppelstaatlern) umfassende Unterstützung an, um die notwendigen, wenn auch komplexen Formalitäten zu bewältigen. 

Erste Schritte:

  1. Die Anzeige des Sterbefalls ist unverzüglich bei der zuständigen tunesischen konsularischen Vertretung zu erstatten, in deren Konsularbezirk der Todesfall eingetreten ist.
  2. Es ist zu klären, ob die Bestattung in Deutschland oder in Tunesien stattfinden soll. Für eine Beisetzung in Deutschland sind Informationen über die örtlichen Bestimmungen einzuholen.

Unterstützung durch das Konsulat:

Das Konsulat unterstützt die Hinterbliebenen bei der Organisation der Überführung des Leichnams nach Tunesien. Ein vom Generalkonsulat beauftragtes Bestattungsunternehmen koordiniert alle notwendigen Schritte gemäß islamischen Ritualen und organisiert die Überführung. Das Generalkonsulat ist zudem für die Nachbeurkundung des Sterbefalls im tunesischen Sterberegister zuständig.

Besondere Hinweise:

  1. Die Überführung eines Leichnams kann sich verzögern, da mehrere Dienststellen involviert sind, die die notwendigen Dokumente wie Leichenpass oder Sterbeurkunde ausstellen müssen.
  2. Die Organisation der Überführung kann erst beginnen, wenn die Freigabe durch die zuständigen Behörden erfolgt ist.
  3. Es ist wichtig, dass das Konsulat bzw. der Bestatter die Anschrift der Angehörigen in Tunesien erhält, zu denen der Verstorbene überführt werden soll.

Kosten:

Die Kosten für die Überführung des Leichnams nach Tunesien werden in der Regel vom tunesischen Staat getragen.

Zahlungsmodalitäten:

Sollten Gebühren anfallen, sind diese gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung des Konsulats der Republik Tunesien in Hamburg zu entrichten.

EHESCHLIESSUNG

Visum

Antragsberechtigte Personen:

  1. Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz im Konsularbezirk: Personen, die ihren Wohnsitz im Konsularbezirk des Tunesischen Konsulats in Hamburg haben und die einer Visumspflicht für Tunesien unterliegen, können einen Visumantrag beim Tunesischen Konsulat in Hamburg stellen.

  2. Drittstaatsangehörige ohne Wohnsitz im Konsularbezirk: Personen, die nicht im Konsularbezirk des Tunesischen Konsulats in Hamburg wohnhaft sind, können nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Visumantrag in Hamburg stellen.

Kontaktaufnahme:

Falls Sie nicht im Konsularbezirk des Tunesischen Konsulats in Hamburg wohnhaft sind und einen Visumantrag stellen möchten, nehmen Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Konsulat auf, um die spezifischen Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen zu klären.

Hinweis:

Weitere allgemeine Informationen zur Visumspflicht und den erforderlichen Unterlagen finden Sie in den entsprechenden Abschnitten auf der Website oder in den Informationsbroschüren des Konsulats.

Aufenthaltsdauer:

  1. Für visumsbefreite Ausländer: Ein Aufenthalt in Tunesien zu touristischen Zwecken ist für Ausländer, die von der Visumspflicht befreit sind, auf maximal drei Monate beschränkt.

  2. Für visumpflichtige Ausländer: Für Personen, die ein Visum für die Einreise nach Tunesien benötigen, ist die Aufenthaltsdauer auf die Gültigkeitsdauer des erteilten Visums begrenzt.

Verlängerung des Aufenthalts:

Sollte eine Verlängerung des Aufenthalts in Tunesien über die Dauer des Visums oder die maximale Aufenthaltsdauer von drei Monaten hinaus gewünscht sein, ist eine Genehmigung bei der zuständigen tunesischen Behörde einzuholen. Hierfür ist die örtliche Polizeidienststelle zuständig.

Visumsbefreiung:

Staatsbürger der folgenden Länder sind von den Visumsformalitäten für die Einreise nach Tunesien befreit: (An dieser Stelle können die entsprechenden Länder aufgelistet werden.)

Allgemeine Unterlagen:

  1. Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterzeichnetes Antragsformular
  2. Passfoto gemäß den ICAO-Kriterien (Farbe, 35×45 mm).
  3. Reisepass (mindestens 2 freie Seiten, nicht älter als 10 Jahre, Gültigkeit mindestens drei Monate länger als das beantragte Visum).
  4. Kopie des Datenblatts des Reisepasses (Seite mit Lichtbild).
  5. Gegebenenfalls: Kopien vorheriger Visa für Tunesien.
  6. Nachweis des Transportmittels (Reservierung ODER Buchung; bezahltes Ticket wird NICHT verlangt).

Zusätzliche Unterlagen je nach Antragsteller und Reisezweck:

  • Für Studenten:
    • Studienbestätigung
  • Für Pensionisten:
    • Nachweis der Pensionsbezugsberechtigung
  • Für minderjährige Kinder, die ohne Begleitung der Eltern reisen:
    • Beglaubigte Vollmachtserklärung der Eltern
  • Für touristische Reisen:
    • Hotel- oder Pauschalreservierung, falls vorhanden
  • Für Geschäftsreisen:
    • Unterzeichnete Einladung der einladenden Firma auf Firmenpapier im Original
    • Beschäftigungsnachweis des Arbeitsgebers (bei Bedarf)
    • Für Selbständige: Firmenbuchauszug oder Ähnliches
  • Für private Besuchsreisen:
    • Schriftliche Einladung und Nachweis der wirtschaftlichen, familiären und sozialen Verwurzelung im Heimatland
  • Für Transitreisen:
    • Kopie des Anschlussvisums (falls erforderlich)
    • Kopie des Flug-, Bahntickets etc.

Antragsstellung und Visa-Abholung:

Persönliche Antragstellung bzw. Visa-Abholung ist nur von Dienstag bis Freitag zwischen 12:00 und 14:00 Uhr möglich.

Erstausstellung eines Reisepasses

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular: Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Erlaubnis eines tunesischen Elternteils: Für minderjährige Antragsteller ist die schriftliche Erlaubnis eines tunesischen Elternteils erforderlich.
  • Tunesische Geburtsurkunde: Vorlage des Originals.
  • Aufenthaltstitel oder deutscher Reisepass des Kindes: Zwei (2) Kopien des deutschen Aufenthaltstitels bzw. des deutschen Reisepasses des minderjährigen Kindes.
  • Biometrische Passbilder: Drei (3) biometrische Passbilder.
  • Originaldokumente des tunesischen Elternteils: Vorlage des Originalreisepasses bzw. des Personalausweises des tunesischen Elternteils.

Persönliche Vorsprache:

Das persönliche Erscheinen des minderjährigen Kindes sowie des tunesischen Elternteils bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Alter Pass: Vorlage des Originals des abgelaufenen oder ablaufenden Reisepasses.
  2. Antragsformular: Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular.
  3. Biometrische Passfotos: Drei (3) biometrische Passfotos.
  4. Tunesischer Personalausweis: Zwei (2) Kopien des tunesischen Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
  5. Aufenthaltserlaubnis oder deutscher Personalausweis: Zwei (2) Kopien der Aufenthaltserlaubnis oder des deutschen Personalausweises.
  6. Beschäftigungsstatus: Vorlage einer Arbeits-, Schul- oder Studentenbescheinigung.
  7. Erlaubnis eines tunesischen Elternteils: Für minderjährige Antragsteller ist die schriftliche Erlaubnis eines tunesischen Elternteils erforderlich.
  8. Tunesische Geburtsurkunde: Für minderjährige Antragsteller ist die Vorlage der tunesischen Geburtsurkunde im Original erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Erklärungsschreiben: Ein Schreiben, in dem der/die Antragsteller/in den Hergang des Verlustes oder der Beschädigung des Passes detailliert beschreibt.
  2. Polizeiliche Verlustanzeige: Kopie der bei der Polizei eingereichten Verlustanzeige.
  3. Antragsformular und Antrag bei Verlust: Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular sowie ein zusätzliches Antragsformular bei Verlust.
  4. Biometrische Passfotos: Drei (3) biometrische Passfotos.
  5. Tunesische Identitätskarte: Zwei (2) Kopien der tunesischen Identitätskarte (Vorder- und Rückseite).
  6. Aufenthaltserlaubnis oder deutscher Personalausweis: Zwei (2) Kopien der Aufenthaltserlaubnis oder des deutschen Personalausweises.
  7. Beschäftigungsstatus: Vorlage einer Arbeits-, Schul- oder Studentenbescheinigung.

Persönliche Vorsprache:

Eine persönliche Vorsprache des Antragstellers bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich.

Zweck:

Ein Passersatzpapier (Laissez-Passer) wird für tunesische Staatsbürger zur einmaligen Einreise nach Tunesien ausgestellt, falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Personalausweis: Vorlage des Originals des tunesischen Personalausweises.
  2. Biometrische Passfotos: Drei (3) biometrische Passfotos.
  3. Polizeiliche Verlustanzeige: Kopie der polizeilichen Verlustanzeige des bisherigen Reisepasses.
  4. Handschriftlicher Antrag: Ein handschriftlich verfasster Antrag für die Ausstellung eines Laissez-Passer.
  5. Flugticket: Vorlage des Flugtickets für die Einreise nach Tunesien.
  6. Fingerabdrücke: Gegebenenfalls Abnahme von Fingerabdrücken.

Besondere Hinweise:

Bei Fehlen von Identitätsdokumenten kann ein Laissez-Passer erst nach erfolgreichem Identifikationsverfahren bei der zuständigen Behörde ausgestellt werden.

Personalausweis

Erforderliche Unterlagen:

  1. Tunesische Geburtsurkunde: Originaldokument, nicht älter als drei Monate. Für im Konsularbezirk geborene Antragsteller ist die Ausstellung der Geburtsurkunde beim hiesigen Konsulat möglich.
  2. Staatsangehörigkeitsnachweis: Dieses Dokument kann ebenfalls beim hiesigen Konsulat ausgestellt werden.
  3. Deutscher Aufenthaltstitel oder Personalausweis: Kopie des gültigen deutschen Aufenthaltstitels oder des deutschen Personalausweises.
  4. Konsularischer Immatrikulationsausweis: Kopie des konsularischen Immatrikulationsausweises.
  5. Schul- oder Studentenbescheinigung: Vorlage einer gültigen Schul- oder Studentenbescheinigung ist erforderlich für Schüler bzw. Studenten.
  6. Biometrische Passfotos: Drei (3) biometrische Passfotos.
  7. Einverständniserklärung: Für minderjährige Antragsteller ist die Einverständniserklärung eines tunesischen Elternteils erforderlich.
  8. Gebühren: Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 2,-€.

Persönliche Vorsprache:

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Tunesische Geburtsurkunde: Originaldokument, nicht älter als drei Monate. Für im Konsularbezirk geborene Antragsteller ist die Ausstellung der Geburtsurkunde beim hiesigen Konsulat möglich.
  2. Bisheriger Personalausweis: Vorlage des bisherigen, gültigen tunesischen Personalausweises.
  3. Deutscher Aufenthaltstitel oder Personalausweis: Kopie des gültigen deutschen Aufenthaltstitels oder des deutschen Personalausweises.
  4. Konsularischer Immatrikulationsausweis: Kopie des konsularischen Immatrikulationsausweises.
  5. Schul- oder Studentenbescheinigung: Vorlage einer gültigen Schul- oder Studentenbescheinigung ist erforderlich für Schüler bzw. Studenten.
  6. Biometrische Passfotos: Drei (3) biometrische Passfotos.
  7. Gebühren: Die Gebühr für die Erneuerung beträgt 2,-€.

Persönliche Vorsprache:

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Aufenthaltsgenehmigung oder deutscher Ausweis: Vorlage des Originals sowie einer Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung oder des deutschen Personalausweises.
  2. Alter tunesischer Personalausweis: Vorlage des Originals sowie einer Kopie des alten, gültigen tunesischen Personalausweises.
  3. Konsularischer Ausweis: Kopie des gültigen konsularischen Ausweises.
  4. Geburtsurkunde: Originaldokument, nicht älter als drei Monate.
  5. Änderung des Wohnorts: Bei einer Änderung des Wohnorts ist die Vorlage einer aktuellen tunesischen Meldebescheinigung erforderlich.
  6. Berufsänderung: Bei einer Änderung des Berufsstatus ist die Vorlage einer aktuellen Arbeitsbescheinigung erforderlich.
  7. Eidesstattliche Erklärung: Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung über den Wohnort in Tunesien.
  8. Biometrische Passfotos: Drei (3) aktuelle biometrische Passbilder auf weißem Hintergrund.
  9. Gebühren: Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente in der jeweils geforderten Form vorzulegen sind.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Persönliche Erklärung: Bei Verlust ist eine schriftliche Erklärung des Antragstellers über den Verlust des bisherigen Ausweises erforderlich.
  2. Tunesische Geburtsurkunde: Originaldokument, nicht älter als drei Monate. Diese ist beim hiesigen Konsulat für in unserem Konsularbezirk geborene Antragsteller ausstellbar.
  3. Bisheriger Personalausweis: Bei Beschädigung ist die Vorlage des bisherigen, beschädigten Personalausweises erforderlich.
  4. Deutscher Aufenthaltstitel oder Personalausweis: Vorlage einer Kopie des gültigen deutschen Aufenthaltstitels oder des deutschen Personalausweises.
  5. Konsularischer Immatrikulationsausweis: Vorlage einer Kopie des gültigen konsularischen Immatrikulationsausweises.
  6. Schul- oder Studentenbescheinigung: Für Schüler oder Studenten ist die Vorlage einer aktuellen Schul- oder Studentenbescheinigung erforderlich.
  7. Biometrische Passfotos: Drei (3) aktuelle biometrische Passbilder.
  8. Gebühren: Die anfallenden Gebühren in Höhe von 9,-€ sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Hinweis:

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist für die Antragstellung zwingend erforderlich.

Alle Gebühren sind gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung des Konsulats der Republik Tunesien in Hamburg zu entrichten.

Die Gebühren müssen in bar entrichtet werden.

Bei offenen Fragen gerne im Konsulat anrufen oder vorbeikommen.